Politischer Wandel macht Arbeit - und kostet Geld

Liebe Genoss*innen, liebe Freund*innen des SPD-Kreisverbands Ebersberg,

wir finanzieren uns neben den Mitgliedsbeiträgen in der Hauptsache aus Spenden.
Auch größere Ausgaben, wie derzeit der Wahlkampf zur Kommunalwahl am 15. März 2020 mit einer Liste von 60 interessanten und qualifizierten Kreistagskandidat*innen und unserem Landratskandidaten Omid Atai, werden vorrangig aus Spenden finanziert.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Landkreis noch l(i)ebenswerter zu machen, und zwar für jede*n - unabhängig von Alter, Geschlecht oder Geldbeutel!
Bitte helfen auch Sie mit !!!

Wir sind sicher, wir können auf Sie zählen! Ganz gleich, ob Sie zehn, zwanzig, fünfzig, hundert Euro oder sogar mehr geben können - jede Spende hilft uns weiter!
Vielen Dank vorab!

Unsere Bankverbindung lautet:

  • Name des Finanzinstituts: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
  • Kontoinhaber: SPD-Kreisverband Ebersberg
  • IBAN: DE23 7025 0150 0000 0074 92
  • BIC: BYLADEM1KMS

Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Spende für politische Arbeit" oder "Spende Bundestagswahl 2021" an.

Bitte geben Sie im Feld Verwendungszweck auch stetts Ihren Namen und Ihre komplette Adresse an.
Diese ist für die Zuordnung der Spende wichtig und dient bei Beträgen über 100 € auch dazu, Ihnen die entsprechende Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt übersenden zu können.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Datenschutzerklärung: Die uns mit der Überweisung übermittelten Daten werden ausschließlich für die Verwaltung Ihrer Spende verwendet.

Steuerliche Hinweise

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de

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