Gemeinsame Pressemitteilung 14.11.21 der Fraktionen von SPD, Grüne, ÖDP/Linke & FWG
Müssen Kreisrätinnen oder ein Kreisrät, die ihre gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen, zukünftig damit rechnen, dass sie vom Landrat „dafür eine Rechnung“ bekommen?
Was war geschehen?
In der Kreis- und Strategieausschusssitzung am 8.11.21 stand der SPD-Antrag „Einführung einer Kommunalanleihe“ zur Prüfung auf der Tagesordnung.
In der Rubrik „Auswirkung auf den Haushalt“ fand sich in der Sitzungsvorlage auf den ersten Blick ein harmloser Hinweis:
„Aufwand für die Bearbeitung des Antrages für die Recherche und Vorbereitung in verschiedenen Fachbereichen des Landratsamtes, (Finanzmanagement, Geschäftsführung Kreistag, Amtsleitung) wurden 10 Arbeitsstunden aufgewandt, bei Durchschnittsarbeitskosten EG 11 in Höhe von 48,58 € betragen die Kosten für den Antrag rund 500 €.“
Bei näherer Betrachtung stellt sich aber folgende Frage für uns: Was will uns der Landrat damit sagen?
Die möglichen Erklärungen sind vielfältig und zum Teil demokratiefeindlich.
An dieser Stelle bietet sich an, auf die Rechtslage hinzuweisen.
*Art. 23 LKrO (Landkreisordnung) - Rechtsstellung; Aufgaben des Kreistags:
Seit längerer Zeit müssen wir leider feststellen, dass die bisher gute Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung gefährliche Risse bekommen hat. Dies zeigt sich u.a. darin, dass Beschlüsse und Anregungen nicht ernst genommen werden. Jüngste Beispiele dafür sind u.a. die Themen Jahresabschlüsse und Kürzungsbeschluss.
Auch in zurückliegenden Sitzungen wurde Seitens der Verwaltung des Öfteren geklagt, dass es anscheinend zu viele Anträge gäbe.
Wir Unterzeichner*innen nehmen den Vorfall sehr ernst und zum Anlass, unseren entschiedenen Protest gegen diese unterschwellige und respektlose Form von versuchter Disziplinierung unserer politischen Arbeit zum Ausdruck zu bringen.
Zur Erinnerung: Der Kreistag überwacht die gesamte Verwaltung. Anträge und Anfragen stehen uns rechtlich zu und sind ein wichtiges Mittel der politischen Mitgestaltung.
Wir fordern deshalb den Landrat, der aus unserer Sicht die politische Verantwortung für dieses Verhalten seiner Verwaltung trägt, unmissverständlich auf, zu einem kooperativen Weg zurückzukehren.
Falls es Gründe gibt, die eine vorübergehende Überlastung der Verwaltung zur Folge haben – dann redet einfach mit uns im Vorfeld einer Sitzung!
Wir sind selbstverständlich gerne bereit, den Sachverhalt ausführlich und zeitnah in einer interfraktionellen Sitzung persönlich zu beraten.
Albert Hingerl, SPD
Waltraud Gruber, Grüne
Dr. Renate Glaser, ÖDP/Linke
Dr. Winfried Seidelmann, FWG