Der Rechtsanspruch auf bezahlte Weiterbildung schafft verbindliche Möglichkeit, sich beruflich und gesellschaftspolitisch weiterzubilden
Die SPD-Landtagsfraktion will für einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Sozialausschus heute (17. Juni) zur Beratung vor. Er sieht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zehn durch den Arbeitgeber bezahlte Bildungstage in zwei Jahren vor. Dazu die Vorsitzende des Sozialausschusses Doris Rauscher: "Wir haben in der Corona-Pandemie gesehen, wie tiefgreifend sich der Arbeitsalltag und die Anforderungen an Qualifikationen ändern. Fortbildung ist daher von zentraler Bedeutung für die Sicherung von Beschäftigung."
Die Arbeitsmarktexpertin Diana Stachowitz, die den Gesetzentwurf im Sozialausschuss vertritt, stellt fest: "Nur wenn es einen gesetzlich verankerten Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung gibt, besteht für Beschäftigte die verbindliche Möglichkeit, sich beruflich und gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Ohne einen solchen Anspruch wird die Kluft zwischen Hochqualifizierten und Geringqualifizierten immer größer!"
Der SPD-Gesetzentwurf sieht vor, dass die Angebote der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung dienen müssen, Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber. Berechtigt sein sollen auch Auszubildende sowie Beamtinnen und Beamte.
Bayern ist zusammen mit Sachsen das einzige Bundesland, in dem es noch kein Bildungsfreistellungsgesetz gibt. 14 von 16 Ländern haben gesetzliche Regelungen, zum Teil bereits seit Mitte der 80er Jahre. Rauscher verweist auf die Vorteile für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gleichermaßen. Weiterbildung verbessert die beruflichen und persönlichen Chancen von Beschäftigten und erhöht für die Wirtschaft die Chancen, Qualifikation und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.