1,76 Mio. Euro an Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen für Markt Schwaben

10. November 2021

Erfreut zeigt sich die Ebersberger Landtagsabgeordnete Doris Rauscher, dass in diesem Jahr auch eine Kommune im Landkreis Ebersberg Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen erhalten, um ihren dringenden Finanzbedarfen zu decken. „In diesem Jahr erhält Markt Schwaben 1,76 Millionen Euro, die Auszahlung erfolgt nach Erfüllung von Auflagen“, berichtet Doris Rauscher. „Darüber hat heute (9. November 2021) der Verteilerausschussentschieden, ein Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung.“

Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen sind Mittel des Freistaats, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden, Städte und Landkreise fließen. Der Landtag hat zu diesem Zweck für das Jahr 2021 – wie bereits im Vorjahr – insgesamt Gelder in Höhe von 120 Millionen Euro im Staatshaushalt bereitgestellt.

Über die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen hinaus ist es aus Sicht der Sozialpolitikerin Doris Rauscher erforderlich, die Kommunen finanziell weiter zu unterstützen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern sicherzustellen: „Der Freistaat muss auch für 2021 Corona-bedingte Gewerbesteuerausfälle der Kommunen mittels einer Ausgleichspauschale hälftig kompensieren und beispielsweise einen 50 Mio. Euro schweren 'Innovationsfonds ländlicher Raum‘ auflegen. Ziel muss sein, dass durch die richtigen Weichenstellungen alle Menschen in Bayern gleich gut leben können – egal, in welcher Kommune und welcher Ecke des Freistaats sie leben!“

Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden sowie der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung zu tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, aber konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen. Für beide Varianten müssen die Gemeinden und Landkreise Anträge einreichen.

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